Ambulante Behandlung
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Psychotherapeutisch arbeite ich nach dem Richtlinienverfahren der Verhaltenstherapie.
Mit meiner Approbation bin ich berechtigt, die Abrechnung mit den privaten und gesetzlichen Krankenkassen vorzunehmen. Meine Zulassung gilt für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
Falls du dich für eine Therapie entscheidest, können wir uns in einem unverbindlichen Kennenlerngespräch gerne kennenlernen. Hier können wir auch in Betracht ziehen,
ob andere Maßnahmen als die Inanspruchnahme einer Psychotherapie möglicherweise sinnvoll sind. Um eine Verbesserung zu bewirken, können zum Beispiel auch Ratschläge und Kniffe im Umgang mit Situationen ausreichen.
Leider kann es wegen der großen Nachfrage nach Psychotherapie oft nicht garantiert werden, dass man unmittelbar nach dem Kennenlerngespräch einen Platz für eine ambulante Therapie erhält. In der Regel folgt nach dem Kennenlerngespräch zuerst die Wartelistenaufnahme.
Wenn wir dann weitergehen, können wir die psychotherapeutischen Sprechstunden in Anspruch nehmen. Werden wir in diesem Zeitraum zu einer Entscheidung für eine Intensivierung der therapeutischen Arbeit und der Beziehung kommen, so genehmigen die gesetzlichen Krankenkassen zusätzliche Probatorikstunden, um eine detaillierte Diagnostik vorzunehmen und im Anschluss die reguläre Psychotherapie zu beginnen.
Das Vorgehen bei den gesetzlichen Krankenkassen ist einheitlich geregelt, während es bei den privaten Krankenkassen Unterschiede in der Bewilligung und Kostenerstattung gibt. Es ist für Privatversicherte daher ratsam, sich im Voraus zu vergewissern, dass ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Kennenlernen
Das Kennenlerngespräch dient dazu, einen ersten Einblick in die Symptomatik zu erhalten und zu klären, ob Psychotherapie der richtige Ansatz ist oder ob es eventuell andere geeignete Hilfsmaßnahmen gibt.
Unterstützung
In manchen Fällen genügen Ratschläge und Kniffe im Umgang mit bestimmten Sachverhalten. Dafür können unregelmäßige Treffen organisiert werden, bei denen gemeinsam an Ansätzen gearbeitet und diese im Alltag getestet werden.
Psychotherapie
Wenn eine Unterstützung nicht ausreicht, kann Psychotherapie hilfreich sein. Nach einem Kennenlerngespräch kann man sich hierfür auf die Warteliste setzen lassen.
Anlass für ein Gespräch mit einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können sein:
- Angststörungen
- Aufmerksamkeitsdefizits-Hyperaktivitätsstörungen (ADS/ADHS)
- Anpassungsstörungen
- Autismus
- Bindungsstörungen
- Depressionen
- Einnässen (Enuresis)
- Einkoten (Enkopresis)
- Emotionale Störungen
- Essstörungen
- Lernstörungen
- Mutismus
- Persönlichkeitsstörungen (z.B. Borderlinepersönlichkeitsstörung)
- Posttraumatische Belastungsstörungen
- Pubertätskrisen
- Regulationsstörungen (Schwierigkeiten von Säuglingen und Kleinkindern bzgl. Essen, Schlafen und Schreien)
- Schlafstörungen
- Schulabsentismus, Schulverweigerung, Schulangst
- Selbstverletzendes Verhalten
- Somatoforme Störungen (unklare körperliche Beschwerden)
- Soziale Ängste und soziale Phobien
- Störungen des Sozialverhaltens/ Aggressiv-dissoziale Störungen/ oppositionelles Trotzverhalten
- Stresssymptomatik
- Substanzstörungen
- Ticstörungen
- Trennungsängste
- Zwangsstörungen